Unsere Praxis ist für die Behandlung der Arbeits- und Wegeunfälle bei den Berufsgenossenschaften zugelassen.
Was ist ein Arbeits-Wegeunfall
Der Arbeitsunfall (andere Bezeichnungen: Betriebsunfall, Berufsunfall) ist neben der Berufskrankheit der zweite Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Er ist abzugrenzen von den rein privaten Freizeit-, Sport- und Verkehrsunfällen ohne Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit. Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Was ist ein D-Arzt:
Ein D-Arzt ist der Arzt, der für die Versorgung, Aufnahme und Behandlung von Arbeitsunfällen Dank seiner speziellen Ausbildung von den Berufsgenossenschaften ausgewählt worden ist. Diese bei der BG zugelassenen Ärzte müssen spezielle Qualifikationen (z.B. die langjährige Arbeit in einer D-ärztlichen Klinik und Ambulanz, die apparative, örtliche und personelle Struktur der Praxis, die Absolvierung von Zusatzkursen, die durch die BG vermittelt werden) vorweisen, um diese Zulassung zu erhalten.
Diese besondere Auswahl dient dem Patientenwohl. Sie soll ihm im Fall der Fälle eine außergewöhnlich gute und schnelle Behandlung und damit die Chance zur raschen Genesung zuteilwerden lassen.
Für diese Unfälle haben wir immer Notfalltermine frei, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern.