Viele Schmerzen am Bewegungsapparat lassen sich auf chronische Sehnen- und Muskelansatzreizungen zurückführen. In diesen Fällen ist das seit vielen Jahren bewährte Verfahren der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) eine schnell wirksame, wenig aufwendige, nicht-invasive und gewebeschonende Therapiemöglichkeit. Häufig lassen sich mit dieser Methode auch Operationen vermeiden.
Es gibt zwei unterschiedliche Ausprägungen der Stoßwelle: radial und fokussiert
1. Radial
Radiale Stoßwellen (R-SW) werden über ein frei bewegliches Handstück in den Körper eingeleitet und erfassen die gesamte Schmerzzone. Radiale Stoßwellen werden auch – physikalisch korrekt – als radiale Druckwellen bezeichnet.
2. Fokussiert
Fokussierte Stoßwellen (F-SW) sind kurzwellig und auf eine Fokuszone ausserhalb des Therapiekopfes konzentriert. Sie entfalten ihre Wirksamkeit in der Tiefe. Diese Eindringtiefe kann mit Vorlaufstrecken variiert und der zu behandelnden Gewebeebene angepasst werden.
Indikationen für die Stoßwellentherapie
- Tennis- und Golferellenbogen (Epicondylopathia radialis/ulnaris)
- Chronische Schultersehnenbeschwerden mit und ohne Verkalkungen (Impingement-Syndrom/Tendinosis calcarea)
- Fersensporn (Fasziitis plantaris)
- Patellaspitzensyndrom
- Tibiakantensyndrom
- Chronische Achillessehnenbeschwerden (Achillodynie)
- Schmerzhafte Sehnenentzündungen am Hüftkamm (Bursitis trochanterica)
- Chronische Schmerzen im Rücken-, Schulter- und Nackenbereich (Myofasziale Schmerzsyndrome)
- weiche Leiste" im Profifußball
- Schleimbeutel/Sehnenansatzentzündungen
Es gibt nur wenige Gegenanzeigen, die nach aktuellem Kenntnisstand die Anwendung von radialen Stoßwellen einschränken:
- Patienten mit Gerinnungsstörungen / Marcumarpatienten
- Tumorpatienten
- Wachstumsfugenbereich bei Heranwachsenden
- Schwangerschaft
- Herzschrittmacher
Erfolgsaussichten:
Durchschnittlich in 70-85% der Fälle lassen sich Besserung bis hin zu anhaltender Schmerzfreiheit erreichen.
Kosten:
Im Allgemeinen werden die Kosten für die Stoßwellentherapie von den privaten Kassen übernommen, in einzelnen Fällen muß jedoch zuvor ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden.
Gesetzliche Kassen übernehmen im Regelfall die Kosten nicht. Bei speziellen Fällen, wie einer Pseudarthrosenbildung (Falschgelenkbildung nach Knochenbrüchen) besteht jedoch die Möglichkeit, dass auf Antrag die Kosten auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Bitte sprechen Sie uns an.