Die Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL - sind Leistungen, die über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinausreichen und daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht gedeckt sind.
Die Definition der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit aus der Sicht eines Orthopäden ist nicht immer konform mit der des Gesetzgebers. Ein Beispiel ist etwa die Behandlung einer Kalkschulter. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen eine in den meisten Fällen überflüssige operative Versorgung, die um das vielfache teuerer ist als die in den meisten Fällen sehr wirksamme Stosswellentherapie, die jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommem wird.